OLG Thüringen - Beschluß vom 10.12.1997
1 Ss 293/97
Normen:
OWiG § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 94, 350

OLG Thüringen - Beschluß vom 10.12.1997 (1 Ss 293/97) - DRsp Nr. 1998/17723

OLG Thüringen, Beschluß vom 10.12.1997 - Aktenzeichen 1 Ss 293/97

DRsp Nr. 1998/17723

»1. In einem Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG sind vom Betroffenen vor der Hauptverhandlung geltend gemachte Entschuldigungsgründe mitzuteilen und zu erörtern. 2. Die Regelung unaufschiebbarer oder bedeutsamer beruflicher Angelegenheiten können ein Entschuldigungsgrund für ein Nichterscheinen in der Hauptverhandlung sein.«

Normenkette:

OWiG § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 94, 350