OVG Saarland - Beschluss vom 16.02.2004
1 Q 50/03
Normen:
BGB § 282 ; SBG § 93 Abs. 1 Satz 1 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; StVO § 5 Abs. 4 Satz 1 ;
Fundstellen:
ZBR 2004, 329
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 01.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 95/02

OVG Saarland - Beschluss vom 16.02.2004 (1 Q 50/03) - DRsp Nr. 2008/1506

OVG Saarland, Beschluss vom 16.02.2004 - Aktenzeichen 1 Q 50/03

DRsp Nr. 2008/1506

»1. Dem auf die Autobahn einfahrenden Fahrzeugführer obliegt gegenüber dem auf den durchgehenden Fahrbahnen der Autobahn befindlichen bevorrechtigten Verkehr eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. 2. Nach dem auch im öffentlichen Dienstrecht anwendbaren Rechtsgedanken des § 282 BGB trifft einen Beamten, der objektiv eine Dienstpflicht verletzt hat, die materielle Beweislast dafür, dass er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen ist.«

Normenkette:

BGB § 282 ; SBG § 93 Abs. 1 Satz 1 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; StVO § 5 Abs. 4 Satz 1 ;

Gründe:

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das im Tenor genannte Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, durch das seine auf § 93 Abs. 1 Satz 1 SBG gestützte Heranziehung zum Schadensersatz in Höhe von 4.773,69 Euro wegen der ihm als verantwortlichem Fahrer angelasteten verkehrsunfallbedingten Beschädigung eines Dienstfahrzeugs für rechtmäßig erachtet und demgemäß seine auf Aufhebung der entsprechenden Bescheide des Beklagten (Leistungsbescheid vom 23.4.2002 sowie Widerspruchsbescheid vom 2.7.2002) gerichtete Klage abgewiesen wurde, bleibt ohne Erfolg.