Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der Einzelrichterin).
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen
I.
Das Amtsgericht Bielefeld hat den Betroffenen am 19. April 2016 wegen Nichtparkens am rechten Fahrbahnrand zu einer Geldbuße von 15,00 EUR verurteilt.
Das Amtsgericht hat zu dem Parkverstoß folgende Feststellungen getroffen:
"Am 24.09.2015 parkte der Betroffene gegen 15:38 Uhr seinen Pkw Smart mit dem amtlichen Kennzeichen XXX an der B-straße in A in Höhe der Hausnummer 00 am Fahrbahnrand, wobei er nicht parallel zur Fahrbahn parkte, sondern quer."
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