Der Betroffene wird unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Koblenz vom 12. Mai 2009 freigesprochen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen.
1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen richtet sich gegen das Urteil des Amtsgerichts Koblenz vom 12. Mai 2009, durch das er wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 20 Abs. 1 FPersV zu einer Geldbuße von 500 € verurteilt wurde.
Nach vorausgegangener Arbeitslosigkeit zwischen dem 13. und 24. Juni 2008 war der Betroffene als Berufskraftfahrer bei einem Unternehmen mit Sitz in L... tätig. Am 26. Juni 2008 wurde er als Fahrer eines Sattelzugs von Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr kontrolliert.
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