OLG Koblenz - Beschluss vom 10.08.2009
1 SsBs 83/09
Normen:
FPersV § 20 Abs. 1; FPersV § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4;
Fundstellen:
NStZ-RR 2009, 354
NZV 2010, 163
Vorinstanzen:
AG Koblenz, vom 12.05.2009

Pflicht des Arbeitgebers eines Berufskraftfahrers zur Aufnahme einer dem Beschäftigungsverhältnis vorausgehenden Arbeitslosigkeit

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.08.2009 - Aktenzeichen 1 SsBs 83/09

DRsp Nr. 2009/19007

Pflicht des Arbeitgebers eines Berufskraftfahrers zur Aufnahme einer dem Beschäftigungsverhältnis vorausgehenden Arbeitslosigkeit

Der Arbeitgeber eines Berufskraftfahrers ist nicht verpflichtet, in die von ihm auszustellende Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage eine dem Beschäftigungsverhältnis vorausgehende Arbeitslosigkeit seines jetzigen Arbeitnehmers aufzunehmen.

Tenor:

Der Betroffene wird unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Koblenz vom 12. Mai 2009 freigesprochen.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen.

Normenkette:

FPersV § 20 Abs. 1; FPersV § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4;

Gründe:

1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen richtet sich gegen das Urteil des Amtsgerichts Koblenz vom 12. Mai 2009, durch das er wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 20 Abs. 1 FPersV zu einer Geldbuße von 500 € verurteilt wurde.

Nach vorausgegangener Arbeitslosigkeit zwischen dem 13. und 24. Juni 2008 war der Betroffene als Berufskraftfahrer bei einem Unternehmen mit Sitz in L... tätig. Am 26. Juni 2008 wurde er als Fahrer eines Sattelzugs von Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr kontrolliert.