Die Verwaltungsbehörde hat gegen den Betroffenen durch Bußgeldbescheid vom 07.10.2003 wegen einer Ordnungswidrigkeit gem. "§ 24 Abs. 2 und 3, § 25 StVG " eine Geldbuße von 250,00 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt.
Auf den Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht das Verfahren durch Urteil vom 25.03.2004 "wegen Vorliegens eines dauernden Verfahrenshindernisses gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206 a StPO eingestellt".
In den Gründen des Urteils heißt es:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|