Räum- und Streupflicht zum Schutz des Fußgängerverkehrs auf innerörtlichen Gehwegen und Überwegen; Möglichkeit der Übertragung auf Straßenanlieger - Rechtsfolgen, Inhalt und Umfang der Pflichten, Weiterübertragung
OLG Naumburg, Urteil vom 06.10.1999 - Aktenzeichen 12 U 144/99
DRsp Nr. 2004/1499
Räum- und Streupflicht zum Schutz des Fußgängerverkehrs auf innerörtlichen Gehwegen und Überwegen; Möglichkeit der Übertragung auf Straßenanlieger - Rechtsfolgen, Inhalt und Umfang der Pflichten, Weiterübertragung
Zeitlicher Rahmen für die Erfüllung des durch Gemeindesatzung wirksam auf die Anlieger übertragenen Winterdienstes zum Streuen bei Glätte und Räumen nach Schneefall.