Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
I.
Das Amtsgericht Schwerte hat gegen den Betroffenen durch Urteil vom 08. Mai 2009 wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit (fahrlässige Unterlassung, die Ladung verkehrssicher zu verstauen) gemäß den §§ 22Abs. 1, 49 StVO § 24 StVG; 102.1 BKat) eine Geldbuße in Höhe von 50,00 €URO verhängt. Hiergegen richtet sich das Rechtsmittel des Betroffenen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
II.
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zulässig, da er frist- und formgerecht angebracht worden ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|