VGH Bayern - Beschluss vom 20.07.2016
11 CS 16.1187
Normen:
StVZO § 31a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 24.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 16.681

Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Nichtfeststellbarkeit des Fahrzeugführers nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung

VGH Bayern, Beschluss vom 20.07.2016 - Aktenzeichen 11 CS 16.1187

DRsp Nr. 2016/14595

Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Nichtfeststellbarkeit des Fahrzeugführers nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung

1. Im Hinblick auf eine Fahrerfeststellung und eine eventuelle Fahrtenbuchauflage gehört zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand zwar grundsätzlich die unverzügliche, d. h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen durchzuführende Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung, da die Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrzeughalter die Frage nach dem Fahrzeugführer noch zuverlässig beantworten kann, mit zunehmendem Zeitabstand geringer wird. Allerdings ist die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist unschädlich, wenn sie für die Nichtfeststellung des Fahrzeugführers nicht kausal ist, etwa weil die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht. 2. Der Halter eines Kraftfahrzeugs kann nicht verlangen, von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, wenn er von einem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. 3.