Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal vom 23. Oktober 2008 wird verworfen.
2.Die Kosten des Rechtsmittels sowie die der Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal hat mit Urteil vom 23. Oktober 2008 die Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr frei gesprochen. Hiergegen richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte (Sprung-)Revision der Staatsanwaltschaft. Sie rügt, das Amtsgericht habe zu Unrecht ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der bei der Angeklagten festgestellten Blutalkoholkonzentration angenommen.
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