KG - Urteil vom 15.07.2016
6 U 24/16
Normen:
VVG § 23 Abs. 2; VVG § 26 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 14.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 43 O 152/15

Rechtsfolgen der unterbliebenen Anzeige des Verlustes eines Fahrzeug-Funkschlüssels durch den Mieter eines Fahrzeugs

KG, Urteil vom 15.07.2016 - Aktenzeichen 6 U 24/16

DRsp Nr. 2017/5391

Rechtsfolgen der unterbliebenen Anzeige des Verlustes eines Fahrzeug-Funkschlüssels durch den Mieter eines Fahrzeugs

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. Januar 2016 - 43 O 152/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.

Normenkette:

VVG § 23 Abs. 2; VVG § 26 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt Leistungen aus einem bei der Beklagten für seinen im März 2014 erworbenen PKW Audi A5 abgeschlossenen Teilkaskoversicherungsvertrag wegen einer Entwendung des versicherten Fahrzeugs im Juli 2014.