Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert beträgt 1.000,00 EUR.
Zwischen den Beteiligten ist die Besteuerung eines Kleinbusses als Pkw rückwirkend ab 01. Januar 2006 streitig.
Der Kläger war Halter des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen .... Es handelte sich hierbei um ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.810 kg. Das Fahrzeug verfügt über einen Dieselmotor. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 139 km/h.
Bis zum 31. Dezember 2005 wurde das Fahrzeug als sonstiges Fahrzeug nach dem Gewicht besteuert.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|