Rückzahlungsanspruch beim Gebrauchtwagenkauf gegen arglistigen Vermittler
OLG Rostock, Urteil vom 03.02.1999 - Aktenzeichen 6 U 214/97
DRsp Nr. 1999/10022
Rückzahlungsanspruch beim Gebrauchtwagenkauf gegen arglistigen Vermittler
1. Verschweigt der Vermittler eines gebrauchten Pkw dem Käufer einen ihm bekannten Vorschaden des Pkw, kann der Käufer von ihm die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.2. Die Darlegungs- und Beweislast für das Verschweigen des Vorschadens trifft in diesem Falle den Käufer.