OLG Hamm - Urteil vom 26.11.1997
13 U 92/96
Normen:
BGB § 842 § 843 § 252 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)366f-g
NZV 1999, 248
VersR 2000, 234

Schaden durch Verzögerung des Studiums und des Eintritts in das Erwerbsleben

OLG Hamm, Urteil vom 26.11.1997 - Aktenzeichen 13 U 92/96

DRsp Nr. 2004/1422

Schaden durch Verzögerung des Studiums und des Eintritts in das Erwerbsleben

1. Ersatzfähiger Erwerbsschaden eines im Alter von 16 Jahren von einer schweren Unfallverletzung Betroffenen, die nicht nur zu einer Verzögerung seiner Schulausbildung sondern auch zu einem längeren Studium - mit geändertem Studienfach - und damit zu einem verzögerten Eintritt in das Erwerbsleben geführt hat; 2. Anrechnung der Dauer verletzungsbedingt entfallenen Wehr-/Ersatzdienstes.

Normenkette:

BGB § 842 § 843 § 252 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen
DRsp I(147)366f-g
NZV 1999, 248
VersR 2000, 234