OLG Thüringen - Beschluss vom 14.01.2004
4 U 694/03
Normen:
BGB § 839 ; StPO § 111a ; StVG § 3 Abs. 3 ; StGB § 69 ;
Fundstellen:
NJ 2004, 323
Vorinstanzen:
LG Erfurt, vom 13.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 2861/02

Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung - zur Berücksichtigung von Verkehrsverstößen bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

OLG Thüringen, Beschluss vom 14.01.2004 - Aktenzeichen 4 U 694/03

DRsp Nr. 2004/2061

Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung - zur Berücksichtigung von Verkehrsverstößen bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

»1. Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen ihrer Eignungsprüfung auch Verkehrsverstöße berücksichtigen, die zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen können (vgl. § 111 a StPO). 2. § 3 Abs. 3 StVG steht dem nicht entgegen. Denn anders als bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis fehlt es bei der Erteilung der Fahrerlaubnis an einem Prüfungsgegenstand für ein Strafverfahren.«

Normenkette:

BGB § 839 ; StPO § 111a ; StVG § 3 Abs. 3 ; StGB § 69 ;

Entscheidungsgründe: