OLG München - Urteil vom 27.10.2004
20 U 3872/04
Normen:
PflVG § 3 Nr. 3 S. 2 und Nr. 8; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Passau, vom 30.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 247/04

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallEinrede der VerjährungKenntnis eines Sozialversicherungsträgers von schadensersatzbegründenden TatsachenKenntnisunabhängige Verjährung eines Direktanspruchs gegen den Versicherer eines Schädigers

OLG München, Urteil vom 27.10.2004 - Aktenzeichen 20 U 3872/04

DRsp Nr. 2022/17751

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Einrede der Verjährung Kenntnis eines Sozialversicherungsträgers von schadensersatzbegründenden Tatsachen Kenntnisunabhängige Verjährung eines Direktanspruchs gegen den Versicherer eines Schädigers

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Passau vom 30. Juni 2004 wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

PflVG § 3 Nr. 3 S. 2 und Nr. 8; ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin macht aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 26.04.1979 geltend, den der Beklagte allein verschuldet hat. Auf den Tatbestand des Urteils vom 30. Juni 2004 wird Bezug genommen, § 540 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO.