I.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.963,23 Euro wegen Beschädigung seines PKW, die dadurch erfolgte, daß auf dem Dach eines Hauses ein Schlauch platzte, mittels dessen Beton transportiert wurde, der sich daraufhin auf das Fahrzeug ergoß.
Auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils wird Bezug genommen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Wegen der Begründung wird auf den Inhalt der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils verwiesen.
Der Kläger und die Streithelferin, die dem Kläger zwischeninstanzlich beigetreten ist, wenden sich gegen die Klageabweisung mit der durch die Streithelferin eingelegten Berufung. Sie verfolgen die erstinstanzlich beantragte Verurteilung der Beklagten in vollem Umfang weiter und tragen ergänzend vor:
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