Schadensersatz wegen Blockade eines Gewerbebetriebes; Erhebung einer Schadensersatzklage durch den Bürgermeister einer Gemeinde in der ehemaligen DDR
BGH, Urteil vom 04.11.1997 - Aktenzeichen VI ZR 348/96
DRsp Nr. 1998/1114
Schadensersatz wegen Blockade eines Gewerbebetriebes; Erhebung einer Schadensersatzklage durch den Bürgermeister einer Gemeinde in der ehemaligen DDR
»a) Eine - nicht nur kurzfristige (hier: zweitägige) - Blockade des Einsatzes von Baumaschinen durch eine Protestdemonstration kann einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in den berechtigten Besitz der Bauunternehmen darstellen und zum Ersatz des durch den Ausfall der Nutzung der Baumaschinen entstandenen Schadens verpflichten.b) Derartige Blockademaßnahmen sind nicht vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt und daher rechtswidrig, wenn sie durch zielgerichtete Anwendung unmittelbaren, sei es auch nur psychischen Zwanges den bestimmungsgemäßen Einsatz der Baumaschinen verhindern sollen.c) Für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit solchen Vorgehens können grundsätzlich auch dann keine Besonderheiten gelten wenn es um Ereignisse geht, die wenige Monate nach der Wiedervereinigung Deutschlands in den neuen Bundesländern stattgefunden haben.d) Zu den Voraussetzungen einer haftungsrechtlich verantwortlichen Beteiligung von Teilnehmern einer Protestdemonstration an rechtswidrigen Eingriffen in Rechtsgüter Dritter gemäß § 830 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2BGB.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.