Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 796 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 90 % und die Beklagte zu 10 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Vollstreckung durch die Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte restliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 21.03.2006 geltend.
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