OLG Köln - Beschluss vom 20.04.2010
III-1 RVs 71/10
Normen:
StGB § 222; StVO § 17;
Fundstellen:
DAR 2010, 337
NJW-Spezial 2010, 395
VerkMitt 2010, Nr. 57

Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit einzuhaltenden Geschwindigkeit

OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2010 - Aktenzeichen III-1 RVs 71/10

DRsp Nr. 2010/10073

Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit einzuhaltenden Geschwindigkeit

1. Ein Kraftfahrer darf im Straßenverkehr nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis auf seiner Fahrspur halten kann. Grundsätzlich muss er sicherstellen, dass der Anhalteweg im Sichtbereich, d.h. in dem Bereich, in dem nach den konkreten Umständen Hindernisse für den jeweiligen Fahrer erkennbar werden, garantiert bleibt. Bei Fahrten mit Abblendlicht ist die Geschwindigkeit der geringeren Reichweite dieses Lichts anzupassen.