VG Aachen - Beschluss vom 06.10.2004
3 L 799/04
Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV § 46, Anlage 4 Nr 9.2.1 ; StVG § 3 ;

Straßenverkehrsrecht: Fahrerlaubnisentzug wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

VG Aachen, Beschluss vom 06.10.2004 - Aktenzeichen 3 L 799/04

DRsp Nr. 2006/28604

Straßenverkehrsrecht: Fahrerlaubnisentzug wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

Die regelmäßige Einnahme von Cannabis schließt die Fahreignung aus, auch wenn während der Zeit der Drogeneinnahme, kein Vorfall im Straßenverkehr bekannt gewesen ist (vgl. Nr. 9.2.1 Anlage 4 zur FeV).

Normenkette:

BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV § 46, Anlage 4 Nr 9.2.1 ; StVG § 3 ;

Gründe:

Der Antrag,

die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 5. September 2003 wiederherzustellen bzw. hinsichtlich der darin enthaltenen Zwangsgeldandrohung anzuordnen,

ist unbegründet.