OVG Saarland - Beschluss vom 12.02.2021
1 B 380/20
Normen:
FeV § 11 Abs. 2; FeV § 11 Abs. 3; FeV § 14;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 01.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 1449/20

Streit um eine Entziehung der Fahrerlaubnis; Dauermedikation mit Medizinal-Cannabisblüten; Kraftfahreignung bei Cannabismedikation; Klärung von Eignungszweifeln bei ärztlich verordneter Cannabismedikation; Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

OVG Saarland, Beschluss vom 12.02.2021 - Aktenzeichen 1 B 380/20

DRsp Nr. 2021/3130

Streit um eine Entziehung der Fahrerlaubnis; Dauermedikation mit Medizinal-Cannabisblüten; Kraftfahreignung bei Cannabismedikation; Klärung von Eignungszweifeln bei ärztlich verordneter Cannabismedikation; Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Zur Klärung von Eignungszweifeln bei ärztlich verordneter Cannabismedikation und vorherigem regelmäßigen Konsum.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1. Dezember 2020 - 5 L 1449/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 2; FeV § 11 Abs. 3; FeV § 14;

Gründe

I.

Der Antragsteller wurde am 29.8.2019 von einem Polizeibeamten beim illegalen Erwerb von Haschisch beobachtet. Bei der anschließenden Kontrolle wurden 7,19 g Haschisch und eine Feinwaage bei ihm vorgefunden. Der Antragsteller gab an, seit mehreren Jahren Haschisch zu konsumieren, um die Depressionen, an denen er seit dem Tod seines Vaters leide, eigenständig zu therapieren.