Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung nach den §§ 41 Abs. 2, 49 StVO, 24, 25 StVG zu einer Geldbuße von 60,- EURO verurteilt und außerdem ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt.
Das Amtsgericht hat festgestellt, dass der Betroffene am 9. Juli 2003 gegen 14.15 Uhr mit seinem Fahrzeug in Burbach die B 54 in Richtung Rennerod Zollhaus/Siegerland Flughafen mit einer Geschwindigkeit von - nach Abzug der üblichen Toleranz von 3 km/h - 90 km/h befahren hat, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle 60 km/h betrug.
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