Auf Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mayen vom 27. April 2016 - im Tenor dahingehend ergänzt, dass der Angeklagte vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort freigesprochen wird; mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO verurteilt wurde.
2.Soweit eine Aufhebung erfolgte, wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung auch über die bisher angefallenen Kosten — an eine andere Abteilung desselben Gerichts zurückverwiesen.
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