LG Osnabrück - Beschluss vom 26.01.2004
1 S 924/03
Normen:
BGB § 138 ;

Übernahme von Bußgeldern wegen Überschreitens der Lenk- und Ruhezeiten durch Arbeitnehmer sittenwirdrig

LG Osnabrück, Beschluss vom 26.01.2004 - Aktenzeichen 1 S 924/03

DRsp Nr. 2004/3218

Übernahme von Bußgeldern wegen Überschreitens der Lenk- und Ruhezeiten durch Arbeitnehmer sittenwirdrig

»Sittenwidrigkeit der Zusage eines Arbeitgebers, Bußgelder wegen Überschreitens der Lenk- und Ruhezeiten durch Arbeitnehmer zu zahlen.«

Normenkette:

BGB § 138 ;

Gründe:

Unter Zugrundelegung der für das Berufungsgericht getroffenen Feststellung des Amtsgerichts, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, sind Rechtsfehler, die der Berufung des Klägers zum Erfolg verhelfen könnten, nicht ersichtlich.