OLG Naumburg - Urteil vom 11.05.2016
12 U 172/14
Normen:
BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 13.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 225/13

Umfang der Ersatzfähigkeit der Kosten für die Reinigung großflächiger Verunreinigungen der Fahrbahn durch Öl

OLG Naumburg, Urteil vom 11.05.2016 - Aktenzeichen 12 U 172/14

DRsp Nr. 2017/13276

Umfang der Ersatzfähigkeit der Kosten für die Reinigung großflächiger Verunreinigungen der Fahrbahn durch Öl

1. Es ist dem klagenden Land gestattet, die großflächige Verunreinigung der Fahrbahn durch Ölspuren auf der Autobahn zu Lasten des haftenden Unfallverursachers mittels eines maschinellen Nassreinigungsverfahrens zu beseitigen anstatt auf das kostengünstigere Aufbringen von Ölbindemitteln zurückzugreifen. 2. Es ist nicht zu beanstanden, dass sich die zuständige Straßenbehörde im Rahmen ihres weiten Entscheidungsspielraums bei der Aufstellung der Vergabebedingungen für die maschinelle Nassreinigung entschieden hat. 3. Die Preise, die im Ergebnis eines bestandskräftig abgeschlossenen Vergabeverfahrens für die Beseitigung von Ölspuren auf Fernstraßen vereinbart sind, sind durch die Gerichte grundsätzlich nicht auf ihre wirtschaftliche Angemessenheit zu überprüfen. 4. Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer Einflussnahme des vergebenden Landes auf die zustande gekommenen Preise unter dem Gesichtspunkt eines sog. gespaltenen Tarifs bestehen für den Geltungszeitraum 2011 bis 2013 in Sachsen-Anhalt nicht.