OLG Nürnberg - Urteil vom 25.11.1993
2 U 1737/93
Normen:
BGB §§ 398 616 823 842 ;
Fundstellen:
SP 1994, 312

Umfang der Haftung des Unfallschädigers für Leistungen des Arbeitgebers des Geschädigten

OLG Nürnberg, Urteil vom 25.11.1993 - Aktenzeichen 2 U 1737/93

DRsp Nr. 1995/3734

Umfang der Haftung des Unfallschädigers für Leistungen des Arbeitgebers des Geschädigten

Der Schädiger eines bei einem Verkehrsunfall verletzten Arbeitnehmers haftet dem gehaltfortzahlenden Arbeitgeber nicht für dessen Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung, da diese haftungsrechtlich nicht dem Erwerb des Arbeitnehmers im Sinn des § 842 BGB zuzurechnen sind. Die Rückstellungen zur betrieblichen Altersversorgung beruhen vielmehr auf dem Gedanken der Sicherung der Arbeitnehmer aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft der Beschäftigten.

Normenkette:

BGB §§ 398 616 823 842 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlungspflicht der Beklagten für Aufwendungen der Klägerin aus einer Altersversorgungszusage für ihren Arbeitnehmer.

Die Klägerin ist Arbeitgeberin des am 10. August 1934 geborenen Arbeitnehmers ..., der am 20. November 1990 bei einem Verkehrsunfall in ... durch den bei der Beklagten zu 2) versicherten Pkw der Beklagten zu 1) schwer verletzt wurde; ... ist seitdem arbeitsunfähig.