Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 12.02.2014 wie folgt abgeändert:
Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin 3.832,18 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2014 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Kosten der I. Instanz:
Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin 13 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 37 % und die Beklagte zu 2. darüber hinaus allein weitere 50 %.
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