I.
Der Kläger begehrt die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes sowie die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für sämtliche materiellen und immateriellen Schäden in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, der sich am 9. Juli 1995 auf der B ... in B... , Höhe T... , ereignet hat. Erstinstanzlich hat er darüber hinaus die Zahlung einer Schmerzensgeldrente geltend gemacht.
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