Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 03.04.2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.428,19 € festgesetzt.
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