Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 01.08.2014, AZ
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 375.000.- nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2011 zu bezahlen.
2)Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine lebenslange monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von EUR 500.- ab dem 01.07.2009, fällig jeweils zum 01. eines jeden Monats, zu bezahlen.
3) 4) II. III. IV. V. VI.
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