VVG § 6 Abs. 3 ; PflVG § 3 Nr. 9 S. 2 ; KfzPflVV § 6 Abs. 1, 3 ; AKB § 7 I Abs. 2, V Abs. 1, 2 ; BGB § 426 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Brandenburg 2004, 421
VRS 107, 343
zfs 2004, 518
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 59/03
Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2004 - Aktenzeichen 12 U 2/04
DRsp Nr. 2005/7187
Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen
Hat der Versicherungsnehmer bei zwei kurz hintereinander verursachten Unfällen jeweils Unfallflucht begangen und damit gleichzeitig in zwei Fällen gegen seine Aufklärungsobliegenheit verstoßen, so steht dem Versicherer für jeden der Fälle ein Regressanspruch zu. Dieser ist jedoch der Höhe nach auf einen Betrag von jeweils 2.556,46 EUR begrenzt, sofern ein Fall groben Verschuldens nicht vorliegt.
Normenkette:
VVG § 6 Abs. 3 ; PflVG § 3 Nr. 9 S. 2 ; KfzPflVV § 6 Abs. 1, 3 ; AKB § 7 I Abs. 2, V Abs. 1, 2 ; BGB § 426 Abs. 2 ;
Vorinstanz: LG Neuruppin, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 59/03