Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 30.03.2017, Az.
Der Senat beabsichtigt weiterhin, dem Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen und den Streitwert auf 7.679,26 € festzusetzen.
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