OLG Saarbrücken - Urteil vom 20.01.2004
3 U 6/03
Normen:
PflVG § 3 Nr. 1 ; StVG § 7 § 17 Abs. 1 Satz 2 § 18 Abs. 1 ; BGB § 252 Satz 2 § 823 Abs. 1 § 847 (a.F.) ; ZPO § 286 § 287 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 28.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 337/99

Unbegründeter Schadensersatzanspruch bei krankheitsbedingten Folgeschäden eines Verkehrsunfalls

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.01.2004 - Aktenzeichen 3 U 6/03

DRsp Nr. 2004/7461

Unbegründeter Schadensersatzanspruch bei krankheitsbedingten Folgeschäden eines Verkehrsunfalls

1. Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre.2. Die volle Haftung ist daher auch in den Fällen gegeben, in denen der Schaden auf dem Zusammenwirken von körperlichen Vorschäden und Unfallverletzungen beruht; der Unfall ist auch in einem solchen Fall mitursächlich geworden, weil er die Beschwerden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgelöst hat.3. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die zeitlich nach dem Unfall auftretenden Beschwerden einzig und allein auf den anlage- oder verschleißbedingten Vorschäden beruhen und das Unfallereignis diese in keiner Weise beeinflusst, insbesondere verstärkt hat.

Normenkette:

PflVG § 3 Nr. 1 ; StVG § 7 § 17 Abs. 1 Satz 2 § 18 Abs. 1 ; BGB § 252 Satz 2 § 823 Abs. 1 § 847 (a.F.) ; ZPO § 286 § 287 ;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten um Schadensersatz auf Grund behaupteter unfallbedingter Verletzungen und gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Klägerin.