Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 12. Strafkammer des Landgerichts Oldenburg vom 17. März 2009 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Oldenburg zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.
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