OLG Bamberg - Beschluss vom 25.02.2015
3 Ss OWi 160/15
Normen:
OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 1 -2;
Fundstellen:
DAR 2015, 396
NJW 2015, 8
NZV 2015, 309
NZV 2015, 4

Unterschreitung des nach § 4 Abs. 1 S. 1 StVO gebotenen SicherheitsabstandsGefahrvolles Auffahren des Führers des nachfolgenden Fahrzeugs

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2015 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 160/15

DRsp Nr. 2015/5194

Unterschreitung des nach § 4 Abs. 1 S. 1 StVO gebotenen Sicherheitsabstands Gefahrvolles Auffahren des Führers des nachfolgenden Fahrzeugs

Der gegen die Vorwerfbarkeit einer auf einer Autobahn festgestellten Unterschreitung des nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO gebotenen Sicherheitsabstands vorgebrachte Einwand, die Abstandsunterschreitung sei durch das gefahrvolle Auffahren des Führers des nachfolgenden Fahrzeugs verursacht worden, ist regelmäßig unbeachtlich, wenn auf der sog. Beobachtungsstrecke ein plötzliches Abbremsen oder ein unerwarteter Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugführers auszuschließen ist.

Tenor

I.

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 29.10.2014 wird als unbegründet verworfen.

II.

Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Normenkette:

OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 1 -2;

Gründe

I.