OLG Celle - Urteil vom 10.03.2004
7 U 147/03
Normen:
CISG Art. 38 ; CISG Art. 39 ; CISG Art. 40 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2004, 416
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 11.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 3236/00

Untersuchungs- und Anzeigepflichten aus Art. 38, 39 CISG erstrecken beim Kauf von Kraftfahrzeugen

OLG Celle, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 7 U 147/03

DRsp Nr. 2004/6670

Untersuchungs- und Anzeigepflichten aus Art. 38, 39 CISG erstrecken beim Kauf von Kraftfahrzeugen

»1. Die Untersuchungs- und Anzeigepflichten aus Art. 38, 39 CISG erstrecken sich auf das Erscheinungsbild jedes einzelnen Mangels, aus dem später Rechte hergeleitet werden. 2. Auf einen Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann sich der Verkäufer nach Art. 40 CISG nur dann nicht berufen, wenn ihm abgesehen von positiver Kenntnis der betreffende Mangel zumindest grob fahrlässig unbekannt geblieben war.«

Normenkette:

CISG Art. 38 ; CISG Art. 39 ; CISG Art. 40 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger betreibt in Polen eine Firma, die sich mit der Erbringung von Transportleistungen beschäftigt. Der Beklagte unterhält in der Bundesrepublik Deutschland ein Unternehmen, das Nutzfahrzeuge herstellt und sowohl neu als auch gebraucht verkauft.

Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz sowie der Gründe der angefochtenen Entscheidung wird auf das Urteil des Landgerichts vom 11. Juni 2003 (Bl. 203 ff. d. A.) Bezug genommen.

Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers, der den abgewiesenen Teil der Klage weiterverfolgt. Er rügt, das Landgericht habe zu Unrecht dem von dem Sachverständigen ... ermittelten Betrag noch die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Fehlerhaft habe es auch nicht die von ihm geltend gemachten Reparaturkosten in Höhe von 15.000 DM berücksichtigt.

Er beantragt,