OLG Celle - Urteil vom 08.01.2004
11 U 171/03
Normen:
BGB § 117 Abs. 1 ; BGB § 166 ; BGB § 433 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2004, 295
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 11.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 70/03

Unterzeichner des Kaufvertrags als Kaufpreisschuldner

OLG Celle, Urteil vom 08.01.2004 - Aktenzeichen 11 U 171/03

DRsp Nr. 2004/943

Unterzeichner des Kaufvertrags als Kaufpreisschuldner

»Unterzeichnet jemand einen Kfz-Kaufvertrag in der Absicht, das Kfz von einem Dritten geschenkt zu erhalten und tritt nur deswegen als Käuferin des Kfzs auf, da der Dritte im Fall des vorherigen Eigentumserwerbs befürchtet, das Eigentum an dem Kfz aufgrund Gläubigerzugriffen wieder zu verlieren, liegt ein wirksamer Kaufvertrag mit der im Vertrag als Käufer bezeichneten Person - und nicht lediglich ein Scheingeschäft - vor.«

Normenkette:

BGB § 117 Abs. 1 ; BGB § 166 ; BGB § 433 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, an den Kläger den wesentlichen Teil eines Kaufpreises für einen Mercedes SLK 200 zu bezahlen.