Verhängung eines Fahrverbots bei Existenzgefährdung
KG, Urteil vom 05.01.2004 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 527/03
DRsp Nr. 2005/7545
Verhängung eines Fahrverbots bei Existenzgefährdung
Hat der Tatrichter festgestellt, dass durch die Verhängung eines Fahrverbots die Existenz des Betroffenen gefährdet ist, so kann er, wenn er dieses gleichwohl verhängt, dies nicht mit der Höhe der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung begründen. Auch der Gesichtspunkt, dass der Betroffene durch die Geschwindigkeitsüberschreitung die Existenzgefährdung selbst riskiert hat, ist nicht tragfähig.