Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Lübben vom 27. Januar 2009 im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Lübben zurückverwiesen.
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