I.
Die Bußgeldbehörde hat mit Bescheid vom 28. Oktober 2003 gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 195,- ± festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Dem Bußgeldbescheid zufolge soll der Betroffene am 4. Juni 2003 um 11.49 Uhr in Münster, BAB 1, km 275,600, in Fahrtrichtung Dortmund als Führer des PKW mit dem Kennzeichen XXXXXXXX die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft von 100 km/h um 45 km/h überschritten haben.
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