Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, hat die beklagten Ärzte - aus übergegangenem Recht des bei ihr versicherten, am 30. Mai 1981 geborenen Kindes Anton B. - auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen im Rahmen ärztlicher Geburtsleitung in Anspruch genommen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|