OLG Köln - Beschluss vom 02.11.1999
Ss 472/99 [B]
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DRsp IV(468)220a
DAR 2000, 131
VRS 98, 207

Verjährungsunterbrechung durch manuelle Übersendung eines Anhörungsbogens

OLG Köln, Beschluss vom 02.11.1999 - Aktenzeichen Ss 472/99 [B]

DRsp Nr. 2003/16511

Verjährungsunterbrechung durch manuelle Übersendung eines Anhörungsbogens

»Erfolgt die Anordnung der Übersendung eines Anhörungsbogens nicht im Rahmen eines programmierten Ablaufs der EDV-Anlage, sondern als Individualentscheidung des Sachbearbeiters, der sich des Computers als Schreibhilfe bedient, führt sie nur dann zur Verjährungsunterbrechung, wenn der Sachbearbeiter den Vorgang sogleich mit seiner Unterschrift oder seinem Handzeichen abgezeichnet hat.«

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
DRsp IV(468)220a
DAR 2000, 131
VRS 98, 207