Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft zu.einer Geldbuße von 240 DM.
Die zur Fortbildung des Rechts zugelassene Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg.
1. Die dem Betroffenen zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit ist nicht verjährt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|