Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. vom 24. September 2008 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- € festgesetzt.
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