OLG Naumburg - Urteil vom 05.02.1997
5 U 235/96
Normen:
BGB § 839 § 254 Abs. 1 ; GG Art. 34 ; StrG LSA §§ 42 Abs. 1 S. 3 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
DAR 1998, 18
VersR 1998, 780

Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich in den Luftraum über der Straße hineinragender Baumäste

OLG Naumburg, Urteil vom 05.02.1997 - Aktenzeichen 5 U 235/96

DRsp Nr. 1998/18103

Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich in den Luftraum über der Straße hineinragender Baumäste

1. Eine Gemeinde muss zumindest vor in den Luftraum über der Fahrbahn ragenden Ästen eines alten Baumbestandes warnen, wenn es sie schon wegen der geringen Verkehrsbedeutung der Straße nicht beseitigt.2. Kommt es zu einer Kollision eines LKW mit einem 3,60 m hohen Aufbau mit in die Fahrbahn hineinragenden Ästen, so trifft den LKW-Fahrer ein Mitverschulden von 1/3.3. Kosten für die An- und Abmeldung des verunfallten Fahrzeuges sowie für die Beschaffung neuer Kennzeichen sind pauschal mit 140 DM anzusetzen.

Normenkette:

BGB § 839 § 254 Abs. 1 ; GG Art. 34 ; StrG LSA §§ 42 Abs. 1 S. 3 ; ZPO § 287 ;

Hinweise:

s.a. OLG Dresden VersR 1997, 336.

Fundstellen
DAR 1998, 18
VersR 1998, 780