Auf die Berufungen der Beklagten wird das Grundurteil des Landgerichtes Aachen vom 16.10.2008 - 7 O 88/07 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreites trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die zulässigen Berufungen sind begründet. Das angefochtene Urteil muss abgeändert und die Klage abgewiesen werden, weil sie unbegründet ist.
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