Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen und dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung des mitentscheidenden Einzelrichters).
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Essen hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 26. November 2014 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Geldbuße in Höhe von 120,- € verhängt.
In der Sache hat das Amtsgericht folgende Feststellungen getroffen:
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