Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
I. Die Thüringer Polizei - Zentrale Bußgeldstelle - erließ am 16.02.2009 gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid, durch den gegen den Betroffenen wegen einer am 27.01.2009 in Wipperdorf begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit des Überquerens eines Bahnüberganges unter Verstoß gegen die Wartepflicht, eine Geldbuße von 150,00 € festgesetzt und ein Fahrverbot von 1 Monat Dauer angeordnet wurde.
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