OLG Hamm - Beschluss vom 08.07.2004
3 Ss OWi 362/04
Normen:
OWiG § 73 ; OWiG § 74 ; StPO § 344 ;
Vorinstanzen:
AG Bielefeld, vom 27.09.2002

Verwerfungsurteil; Ausbleiben in der Hauptverhandlung; Verfahrensrüge; Begründung; Ladung; Zustellung

OLG Hamm, Beschluss vom 08.07.2004 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 362/04

DRsp Nr. 2004/15684

Verwerfungsurteil; Ausbleiben in der Hauptverhandlung; Verfahrensrüge; Begründung; Ladung; Zustellung

»Zum erforderlichen Umfang der Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein wegen Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung ergangenes Verwerfungsurteil mit dme geltend gemacht werden soll, der Betroffene habe die Ladung nicht erhalten.«

Normenkette:

OWiG § 73 ; OWiG § 74 ; StPO § 344 ;

Gründe:

Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Stellungnahme zu der Rechtsbeschwerde Folgendes ausgeführt:

"I.