Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 27. Mai 2019 im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Das Amtsgericht Tiergarten hat den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG zu einer Geldbuße von1.060 Euro verurteilt, nach § 25 Abs. 1 StVG ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt und nach § 25 Abs. 2a StVG eine Bestimmung über dessen Wirksamwerden getroffen. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde.
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